Begleithundeprüfung (BH) Ausbildung

Das ist die Einsteigerprüfung für alle hundesportlich ambitionierten Hundefreunde

Eine Mitgliedschaft in einem Hundesportverein ist zwingend. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Personen die schon BH- Prüfungen abgelegt haben, können mit dem Nachweis in Leistungsurkunden auch ihre Sachkunde nachweisen.

Ansonsten kann das durch die Teilnahme an einem Test vor der eigentlichen Prüfung geschehen oder durch Vorlage einer Bescheinigung vom Ordnungsamt, aber auch durch Vorlage des Nachweises eines vdh- Hundeführerscheines.

Bevor der Hund auf das Prüfungsgelände geht, wird seine Unbefangenheit gegenüber Personen und anderen Hunden überprüft.

Im Rahmen der BegleithundPrüfung (BH) werden ähnliche Übungen wie bei den zuvor beschriebenen Prüfungen (Team- Test, vdh- Hundeführerschein) abverlangt.

Leinenführigkeit, Freifolge, durchgehen einer Personengruppe, angeleint und abgeleint, Sitz aus d. Bewegung m. Entfernen und Herankommen des Hundeführers und Ablage aus der Bewegung mit Heranrufen sind die geforderten Übungen.

Während der Vorführung eines anderen Hundes muss der Hund noch frei Abliegen, während der Hundeführer mit dem Rücken zum Hund steht.

Bei den Übungen wird wert auf sportliche und richtige Ausführung nach der Prüfungsordnung gelegt. Das findet auch Niederschlag in der Punktbewertung.

In diesem Teil muss der Hund von 60 möglichen Punkten mind. 42 erreichen, sonst wird er von der Teilnahme im 2. Teil ausgeschlossen.

Die Prüfung im Verkehr kann sehr unterschiedlich ablaufen. Das ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Hier werden alle Prüfungsteile zur Prüfung der sozialen Sicherheit des Hundes angeleint vorgenommen.

Geprüft wird im Einzelnen:

Punkte werden für die Übungen des Teil 2 nicht vergeben, der Gesamteindruck des Teams “Hundeführer/Hund” ist hier massgebend. Als Letztes wird dem Prüfungsteilnehmer ohne Angabe von Punkten das Bestehen, ggf aber auch das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt. Diese Prüfung wird in eine Leistungsurkunde (LU) eingetragen und vom Leisungsrichter unterschrieben.