Begleithundeausbildung
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Begleithundeprüfung (BH) Ausbildung
Eine Mitgliedschaft in einem Hundesportverein ist zwingend. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).
Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Personen die schon BH- Prüfungen abgelegt haben, können mit dem Nachweis in Leistungsurkunden auch ihre Sachkunde nachweisen. Ansonsten kann das durch die Teilnahme an einem Test vor der eigentlichen Prüfung geschehen oder durch Vorlage einer Bescheinigung vom Ordnungsamt, aber auch durch Vorlage des Nachweises eines vdh- Hundeführerscheines. Bevor der Hund auf das Prüfungsgelände geht, wird seine Unbefangenheit gegenüber Personen und anderen Hunden überprüft.
Im Rahmen der BegleithundPrüfung (BH) werden ähnliche Übungen wie bei den zuvor beschriebenen Prüfungen (Team- Test, vdh- Hundeführerschein) abverlangt. Leinenführigkeit, Freifolge, durchgehen einer Personengruppe, angeleint und abgeleint, Sitz aus d. Bewegung m. Entfernen und Herankommen des Hundeführers und Ablage aus der Bewegung mit Heranrufen sind die geforderten Übungen.
Während der Vorführung eines anderen Hundes muss der Hund noch frei Abliegen, während der Hundeführer mit dem Rücken zum Hund steht. Bei den Übungen wird wert auf sportliche und richtige Ausführung nach der Prüfungsordnung gelegt. Das findet auch Niederschlag in der Punktbewertung.
In diesem Teil muss der Hund von 60 möglichen Punkten mind. 42 erreichen, sonst wird er von der Teilnahme im 2. Teil ausgeschlossen.
Die Prüfung im Verkehr kann sehr unterschiedlich ablaufen. Das ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Hier werden alle Prüfungsteile zur Prüfung der sozialen Sicherheit des Hundes angeleint vorgenommen.
Geprüft wird im Einzelnen:
- Begegnung mit einer Personengruppe
- Begegnung mit Radfahrern (klingeln)
- Begegnung mit Autos (Gespräch mit Fahrer)
- Begegnung mit Joggern oder InlineScater
- Begegnung mit anderen Hunden
- Verhalten d. angeleint, alleine gelassenen Hundes
- Verhalten gegenüber Tieren